
Kieler Straße 20a
24143 Kiel
Deutschland
Der ASB ist ein anerkannter und führender Verband der freien Wohlfahrtspflege. Wir arbeiten mit Menschen und für Menschen. Als zivilgesellschaftliche Organisation übernehmen wir aktiv gesellschaftliche Verantwortung. Unsere wichtigste Währung ist das in uns gesetzte Vertrauen. Unser Geschäftsverhalten ist daher geprägt von ethischen Grundsätzen. Dieser Verhaltenskondex wurde am 15.08.2020 vom Landesausschuss des ASB Schleswig-Holstein beschlossen.
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24143 Kiel
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Wir sind einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt. Dabei trägt die gesellschaftliche Wahrnehmung des ASB entscheidend zu unserem Wert bei. Wir alle sind deshalb für die Pflege und den Schutz des guten Rufs des ASB verantwortlich.
Ziel des vorliegenden Verhaltenskodex ist es, verbindliche Verhaltensstandards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des ASB in Frage stellen können. Der ASB erwartet von allen Vorständen, Geschäftsführungen, Führungskräften sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, dass sie sich im Sinne des Verhaltenskodex verhalten. Verstöße gegen Richtlinien oder geltende Gesetze können nicht nur für die einzelne Person zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, auch der ASB und seine Wahrnehmung als Wohlfahrtsverband werden dadurch in der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigt. Den Führungskräften obliegt es, Mitarbeitenden bei Fragen als erster Ansprechpartner zu dienen und die Einhaltung dieser Regeln in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Der Verhaltenskodex soll jeden Mitwirkenden im ASB zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen und ihm dafür Orientierung geben. Jeder im ASB Mitwirkende, der den Verhaltenskodex nicht beachtet, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Zum anderen nennt er die Prinzipien für das gemeinwohlorientierte verbandliche Handeln des ASB.
Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens ist Rat einzuholen und Bedenken sind offen ansprechen.
Zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität sowie zum Schutz unseres Ansehens und unserer Vermögenswerte haben wir ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch unsere Mitarbeitenden über potentiell illegale oder schädigende Handlungen eingerichtet. Mitarbeitende, die in gutem Glauben einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen seitens des ASB zu befürchten.
Strikte Gesetzeskonformität bildet die Grundlage unseres Handelns. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften/Vorgaben/Richtlinien wie auch vertraglichen Verpflichtungen oder freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen wird nicht toleriert.
Gesetzesbruch zieht nicht allein Strafverfolgung nach sich, sondern beschädigt auch nachhaltig die Reputation des ASB. Rechtswidriges Handeln ist daher umgehend zu melden!
Mitarbeitende sind verpflichtet, sich über geltende Vorschriften zu informieren. Gesetzeswidriges Verhalten wird konsequent geahndet.
Weiterführende Regelungen:
Arbeitsvertrag (§15)
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
"Meine Führungskraft legt gesetzliche Vorschriften so aus, wie es ihr entgegenkommt. Was kann ich tun?“
Wenn Sie diesen Eindruck haben, melden Sie es im ASB-internen Hinweisgebersystem oder der nächsthöheren Führungskraft. Das unbedingte Einhalten gesetzlicher Vorgaben darf nie zur Diskussion stehen.
Das Handeln des ASB ist bestimmt von einem Menschenbild, das sich durch Achtung, Akzeptanz, Offenheit, Toleranz und Solidarität auszeichnet. Wir begreifen Vielfalt als Chance und Bereicherung.
Unser Umgang miteinander und mit unseren Kunden und Kooperationspartnern ist geprägt von Respekt. Eine Diskriminierung anderer Menschen auf Grund von Beeinträchtigungen, Herkunft, Geschlecht, Alter, gesellschaftlicher Stellung, sexueller Orientierung, politischer Weltanschauung oder Religion wird nicht toleriert. Darunter fällt auch verbales oder körperliches Verhalten, das andere Menschen belästigt.
Menschen gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation werden von uns in Bezug auf Einstellung, Beschäftigung, Entlohnung, Fortbildung und Entwicklung gleichbehandelt.
Beleidigende, abwertende oder vulgäre Ausdrucksweisen sowohl in der Sprache wie auch im Schriftverkehr, insbesondere auch in den sozialen Medien, entsprechen nicht unseren ethischen Vorstellungen. Konflikte werden konstruktiv und lösungsorientiert thematisiert.
Weiterführende Regelungen:
Führungsgrundsätze
Leitbild des ASB (Präambel, Zif. 3,6)
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
„Frau Meier sollte lieber dort arbeiten, wo sie nicht so viel denken muss.“
Wenn Ihnen diskriminierendes oder verächtlich machendes Verhalten auffällt, sollten Sie Stellung beziehen und ggfls. eine Führungskraft darüber informieren.
Die gesellschaftliche Verantwortung des ASB verpflichtet uns zu ökologischem und ethischem Handeln, das Gefahren für Mensch und Umwelt vermeiden soll.
In Bezug auf unsere Arbeitsplätze motivieren und schulen wir unsere Mitarbeitenden zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz. Hierauf beruht nicht zuletzt der Gründungsursprung des ASB. Dies spiegelt sich konkret nicht nur in hohen Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards, sondern auch in einem betrieblichen Gesundheits-Management wider.
In unseren Entscheidungen ist es unser Ziel, die Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen. Es ist unser Bestreben, nachhaltig und energiesparsam zu wirtschaften.
Weiterführende Regelungen:
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsschutzbestimmungen der Fachbereiche
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
„Ich habe den Eindruck, ein Kollege führt Dienstfahrten unter Alkoholeinfluss durch. Wie gehe ich damit um?“
Die Prozesse des ASB stellen sicher, dass sowohl Mitarbeitende wie auch andere Personen bei unseren Tätigkeiten nicht verletzt oder in Gefahr gebracht werden. Ein grob fahrlässiges Verhalten, das einen selbst und andere in Gefahr bringt, ist unverzüglich zu melden, auch um dem Betroffenen Hilfe im Rahmen der betrieblichen Fürsorgepflicht anzubieten.
Bestechung ist unethisch und gesetzeswidrig. Als Wohlfahrtsverband ist die Grundlage unseres Handelns das in uns gesetzte Vertrauen. Weder bieten wir Kooperationspartnern unzulässige Vorteile an noch nehmen wir solche selber in Anspruch. Auch dürfen aus verbandlichem Handeln keine persönlichen Vorteile resultieren.
Der ASB überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Nach den gleichen Kriterien wählen wir unsere Lieferanten aus.
Auch bei Geschenken, Geschäftsessen oder sonstigen Zuwendungen ist unser Verhalten geprägt von Zurückhaltung. Im Zweifel ist die verantwortliche Führungskraft einzuschalten. Das Handeln hat immer transparent zu erfolgen und darf an keine weiteren Verpflichtungen geknüpft sein. Auch dürfen aus unternehmerischem Handeln keine persönlichen Vorteile resultieren. Geschenke haben dabei verhältnismäßig zu sein und dürfen nicht in zeitlicher Nähe zu Geschäftsabschlüssen stehen.
Weiterführende Regelungen:
Arbeitsvertrag (§ 12)
Dienstanweisung Annahme von Geschenken
Corporate-Governance-Regelung
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
„Ist es angemessen, wenn mir als Kita-Leitung Eltern, die auf der Warteliste sind, Geschenke machen?“
Kleine Aufmerksamkeiten für das Team am Ende einer Betreuungsphase sind in Ordnung. Geschenke oder Aufmerksamkeiten, die eine Entscheidung beeinflussen könnten, sind abzuweisen. Wir nehmen keine Bestechungsversuche an und gewähren niemandem individuelle Vorteile auf Grund von erlangten Geschenken.
Der ASB toleriert keinerlei Form von strafrechtlich relevantem Verhalten. Dies schließt Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Geldwäsche oder Zweckentfremdung von verbandlichem Eigentum ein. Gelder dürfen lediglich zu verbandlichen Zwecken genutzt werden. Alle Ein- und Ausgaben sind sorgfältig und transparent zu dokumentieren. Zahlungen ohne Beleg oder Rechnung dürfen nicht autorisiert werden. Das Begehen eines Betruges oder die Beteiligung an einem solchen ist eine schwere Straftat, die nicht nur dem Ruf des ASB schadet, sondern auch unverzüglich zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Bei Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand ist sofort die Geschäftsführung oder die Hinweisgeberstelle des ASB einzuschalten.
Wir sind uns sehr bewusst, dass alle Mittel und Vermögen von uns lediglich treuhänderisch für unsere Satzungszwecke verwaltet werden: Es handelt sich hier um Spendengelder, Mitgliedsbeiträge, sowie öffentliche Mittel, die uns zweckgebunden überlassen wurden. Es ist unsere Pflicht, mit diesen Finanzmitteln sauber, transparent und vor allem wirtschaftlich umzugehen, um sie ihrer gemeinnützigen Zweckbestimmung, nämlich der Unterstützung von Menschen, zuzuführen.
Weiterführende Regelungen:
Arbeitsvertrag (§ 15)
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
„Ein Kooperationspartner fordert uns auf, falsch abzurechnen und den Gewinn zu teilen. Wie reagiere ich darauf?“
Wenn Sie mitbekommen, dass illegale Geschäftshandlungen geplant oder bereits getätigt werden, unterrichten Sie umgehend Ihre Führungskraft oder das ASB-Hinweisgebersystem. Der ASB lebt vom Vertrauen – unser Geschäftsgebaren darf weder unethisch noch rechtswidrig sein.
Alle Tätigkeiten beim ASB haben frei von Interessenkonflikten zu geschehen. Speziell geschäftliche und private Interessen sind dabei strikt zu trennen. Auch darf eine Tätigkeit beim ASB nicht zu privaten Vorteilen führen.
Im Rahmen von geschäftlichen Beziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien, wie zum Beispiel Qualität, Preis, Service, Regionalität und Nachhaltigkeit. Bereits der Anschein von Interessenkonflikten ist zu vermeiden.
Alle tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikte müssen offengelegt und dokumentiert werden. Interne Interessenkonflikte lösen wir schnellstmöglich.
Die Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke ist zu vermeiden, ebenso dürfen Geschäftspartner nicht aus privaten Interessen ausgesucht oder bevorzugt werden.
Geschäftliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des ASB.
Nahestehende Personen, insbesondere Freunde, Familienmitglieder oder Verwandte dürfen nicht für Funktionen im ASB oder Geschäftsbeziehungen ausgewählt werden, ohne dass dies dem ASB offengelegt und von ihm genehmigt wurde. Ebenso dürfen Familienmitglieder oder Verwandte ersten und zweiten Grades im Arbeitsverhältnis nicht direkt unterstellt sein oder direkten Einfluss auf deren Vergütung haben.
Weiterführende Regelungen:
Arbeitsvertrag (§ 12)
Bundesrichtlinien (Kap. IX)
Ehrenkodexbeschl. Bundesausschuss
Corporate-Governance-Regelung
Hinweisgebersystem
Praxisbeispiel:
„Ich bin Führungskraft für ein mir nahestehendes Familienmitglied. Ist das ein Interessenkonflikt?“
Wenden Sie sich an Ihre Führungskraft, wenn Sie die Sorge haben, in einen Interessenkonflikt zu geraten. Mögliche Interessenkonflikte müssen immer offengelegt werden! Es muss beim ASB sichergestellt sein, dass alle Prozesse und Kontrollen korrekt angewandt werden. Es entsteht ein Konflikt, wenn auf Grund der Beziehung Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse des ASB sind.
Ehrenamtlich Mitarbeitende, die uns Zeit schenken, Mitglieder und Spender, die uns finanziell und moralisch unterstützen, entscheiden frei, zu welchen Zwecken, wie, wann und in welchem Umfang sie uns unterstützen. Ihre Entscheidungen werden nicht durch einen unangemessenen direkten oder indirekten – moralischen oder sozialen – Druck beeinflusst. Jede satzungsgemäße Zweckbestimmung, mit der eine Zuwendung versehen ist, ist für uns verpflichtend. Für den Fall, dass die Einhaltung der Zweckbestimmung nicht möglich ist, weisen wir schnellstmöglich darauf hin und bieten eine Änderung der Zuwendung an.
Weiterführende Regelungen:
Charta der Spendenrechte
Freiwilligenregeln
Praxisbeispiel:
„Unser Verband hat eine Spende für den Wünschewagen bekommen. Dieser ist aber finanziell gut aufgestellt, vielmehr fehlt es der freiwilligen Lebensmittelausgabe an Spenden. Darf ich die Mittel, da es ja auch Teil der ASB Tätigkeit ist, der Lebensmittelausgabe zukommen lassen?“
Unsere Gelder, Zuwendungen und Spenden sind zweckgebunden. Wir respektieren den Spenderwillen. Eine nachträgliche Zweckänderung der Spenden oder anderer Zuwendungen darf nicht ohne Zustimmung der Spender geschehen.
Auch die Betriebsmittel des ASB sind treuhänderisches Eigentum, um unsere gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Daher ist sämtliches Verbandseigentum sorgsam, schonend und pfleglich zu behandeln und nicht zu privaten Zwecken zu nutzen. Wenn Verbandseigentum als Entgeltanteil privat genutzt werden darf, wie z. B. Firmenfahrzeuge, sind die Modalitäten der Nutzung in internen Regelungen explizit geregelt. Auch bei der Privatnutzung legen wir Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber einen hohen Wert für die verbandliche Tätigkeit darstellen. Jeder Mitarbeitende ist auch verpflichtet, das materielle und geistige Eigentum der Geschäftspartner zu bewahren. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse und das uns anvertraute Eigentum Dritter zu respektieren und lehnen rechtwidrige Wege der Informationsbeschaffung ab.
Wir gehen mit Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit vorsichtig um. Meinungsäußerungen über den ASB erfolgen ausschließlich über die Vorstände, Geschäftsführer oder Kommunikationsbeauftragte. Sofern es nicht zu den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeitenden gehört, erfolgen Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit sowie in sozialen Netzwerken ohne Bezugnahme auf die Funktion im Verband.
Weiterführende Regelungen:
Arbeitsvertrag (§ 8)
Bundesrichtlinien (Kap. X)
Richtlinie Dienstfahrzeuge
Schweigepflichterklärung
Praxisbeispiel:
„Kann ich Firmenangelegenheiten mit einem Kollegen in der Kantine besprechen?“
Es ist wichtig, dass vertrauliche Informationen beim ASB vornehmlich intern und nur mit jenen Mitarbeitenden ausgetauscht werden, die darüber informiert sein müssen. Wenn Firmenangelegenheiten in der Öffentlichkeit besprochen werden, muss sichergestellt sein, dass kein Unbefugter zuhört und vertrauliche Informationen nicht weitergegeben werden.
Personenbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke zu verarbeiten, zu denen sie dem ASB zur Verfügung gestellt wurden. Die zum Schutz persönlicher Daten erlassenen Gesetze sind strikt einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn dies in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen geschieht. Bei Problemen oder Unsicherheiten ist der Datenschutzbeauftragte zu konsultieren. Dieser ist innerbetrieblich immer in neue Planungen einzubeziehen.
Die IT-Anwendungen sind gemäß der IT-Richtlinie mit hohen Sicherheitsstandards zu nutzen.
Weiterführende Regelungen:
Datenschutzrichtlinie
Praxisbeispiel:
„Mein PC im Büro ist leistungsstärker als der zu Hause. Ist es daher in Ordnung, die Bearbeitung meiner Urlaubsfotos in der Pause am Dienst-PC zu machen?“
Dienstliches und Privates ist strikt zu trennen. Eine Vermischung kann Schadsoftware in den ASB einschleusen und zu gravierenden Schäden an der IT-Infrastruktur führen und ggfls. zum Abfluss von sensiblen Daten.
Der ASB setzt sich für einen fairen und offenen wirtschaftlichen Wettbewerb ein und erlaubt insbesondere keine Absprache von Preisen oder Konditionen. Auch toleriert der ASB kein wettbewerbsschädigendes Verhalten, um Aufträge zu bekommen, Märkte aufzuteilen oder führende Marktpositionen auszunutzen.
Dienstleistungen unter Einsatz ehrenamtlich Mitarbeitender werden außerhalb des wirtschaftlichen Wettbewerbs auf der Grundlage der Sach- und Ausbildungskosten sowie des Satzungszwecks des ASB angeboten.
Weiterführende Regelungen:
Freiwilligenregeln
Praxisbeispiel:
„Bietet der ASB Dienstleistungen unter den Kosten an, um andere Wettbewerber vom Markt zu drängen?“
Der ASB hat sich dem Ziel verpflichtet, das Gemeinwohl zu stärken. Leistungen, die im Satzungsauftrag des ASB z.B. unter Mitwirkung ehrenamtlich Mitarbeitender, Einsatz von Spenden oder öffentlicher Förderung erbracht werden, können aus sozialen Gründen auch jenseits des Wettbewerbs angeboten werden. Diese Leistungen erfolgen im Rahmen von Vorsorge, Fürsorge und Solidarität.
Die Arbeit des ASB beruht auf dem Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden und Kooperationspartner. Die Grundlage für dieses Vertrauen ist unsere Transparenz: Der ASB dokumentiert alle wesentlichen Geschäftsvorgänge nachvollziehbar. Wir unterziehen uns regelmäßig externen Überprüfungen und liefern den Prüfstellen eine schlüssige und nachvollziehbare Darstellung unserer Aktivitäten. Alle wesentlichen Dokumente werden sicher archiviert und dürfen im Nachhinein nicht verändert werden. Der ASB steht für jederzeit nachvollziehbare Geschäftspraktiken.
Weiterführende Regelungen:
Leitbild des ASB (Zif. 8)
Corporate-Governance-Regelung
Praxisbeispiel:
„Reicht es, wenn ich mir vor der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs drei mündliche Angebote einhole?“
Nein! Gemäß den Richtlinien zur Beschaffung und der Kassenordnung müssen bei Anschaffungen in dieser Größenordnung mindestens drei schriftliche Angebote vorliegen. Intransparenz, Untreue und Betrug schädigen Verbände der freien Wohlfahrt tiefgreifend und nachhaltig. Unsere Prozesse müssen transparent und unser Handeln nachvollziehbar sein. Handeln Sie nicht nach unautorisierten Verfahren und melden umgehend Verstöße gegen den Ehrenkodex des ASB.
Als zivilgesellschaftliche Organisation veröffentlichen wir für unsere Unterstützer und die Allgemeinheit Informationen über die Struktur der Organisation und die verantwortlichen Personen - insbesondere die Mitglieder von Geschäftsführung, Vorstand und anderen Aufsichtsorgane.
Öffentlichkeit, Kooperationspartner, ehrenamtliche Mitglieder und Spender haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, in welcher Rolle, Funktion und in welchem Auftragsverhältnis ihnen handelnde Personen für den ASB gegenübertreten.
Weiterführende Regelungen:
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Satzung
Organigramm
Leitbild
Praxisbeispiel:
Wie erkenne ich, wer beim ASB Vorstandsmitglied ist?
Das auf der Internetseite des ASB veröffentlichte Organigramm verdeutlicht, wie der ASB organisatorisch aufgebaut ist und welche Personen Leitungsfunktionen ausüben.